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Leitlinien und Absprachen

Leitlinien und Absprachen

Aus der gemeinsamen Arbeit im Team der Zeppelin-Grundschule mit der Gesamtelternvertretung und der Schülervertretung sind in den letzten Jahren Leitlinien und Absprachen entstanden, die für unsere tägliche Zusammenarbeit und ein angenehmes Lernklima in den Klassen wichtig sind.

 

Für einen erfolgreichen Start an der neuen Schule überreichen wir den Eltern eine Begrüßungsmappe mit allen wichtgen Orientierungshilfen, Informationen und Unterlagen. Diese übergeben wir bei der Aufnahme des Kindes in unsere Schule.

 

Weiterhin gilt bei benoteten Klassenarbeiten und Tests an unserer Schule laut Beschluss der Gesamtkonferenz die in der Grundschulverordnung (GsVO) vorgeschlagene Notentabelle, die auf der Webseite der Senatsverwaltung zur Verfügung steht.

 

Alle wichtigen geltenden Leitlinien und Absprachen haben wir nachfolgend zusammengestellt.

Weitere Informationen

  • Ich bin freundlich!
  • Ich spreche mit anderen, ohne zu schreien!
  • Ich höre anderen zu!
  • Ich beleidige niemanden und drohe niemandem Gewalt an!
  • NEIN heißt: ”Ich möchte das nicht!”
  • STOPP heißt: ”Hör jetzt auf damit!”
  • Ich tue keinem am Körper weh!
  • Ich mache keine Spaßkämpfe!
  • Ich gehe vorsichtig mit Möbeln, Kleidung, Schul- und Spielsachen um!
  • Ich frage, bevor ich etwas von einem anderen nehme!
  • Hilfe holen ist kein Petzen – sondern schlau!

I. Vor Beginn des Unterrichts

01 Wir betreten die Schulgebäude ab 07:50 Uhr. Ab 7:30 Uhr können wir in den Hort (auf der anderen Straßenseite) gehen.
02 Wenn unser Unterricht später beginnt, halten wir uns vorher nicht in den Schulgebäuden auf, sondern betreten die Schule um 08:45 Uhr beziehungsweise 9:40 Uhr.
03 Wir betreten und verlassen die Schule durch die Hoftüren. Das Betreten der Eingänge vom Heidebergplan aus ist aus Sicherheitsgründen nur dem pädagogischen Personal erlaubt.
04 In unsere Klassen gehen wir morgens ohne unsere Eltern. Unsere Eltern betreten die Schulgebäude nur nach Absprache oder nachdem sie sich im Sekretariat angemeldet haben.

II. Pausenordnung

01 Wir sitzen beim Frühstücken und Mittagessen ruhig auf unseren Stühlen und gehen in den Bewegungspausen auf den Schulhof. Wir halten uns an die Regeln für das Mittagessen.
02 Wir dürfen das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen.
03 In der Regenpause bleiben wir im Klassenraum oder auf dem dazugehörenden Flur.
04 Während des Wechsels der Lehrkräfte halten wir uns ruhig in unseren Klassenräumen auf und bereiten uns auf die folgende Unterrichtsstunde vor.
05 In den Schulgebäuden spielen wir nicht mit Bällen.
06 In der 1. Bewegungspause unterstützen mindestens zwei Streitschlichter/innen aus den 6. Klassen die Hofaufsichten. Diese bitten wir um Hilfe, wenn wir Konflikte nicht selber lösen können.
07 Auf dem Schulhof sowie dem Spielplatz verhalten wir uns rücksichtsvoll und gewaltfrei.
01 Wir bringen ausgeliehene Spielgeräte am Pausenende ordnungsgemäß und pünktlich zur Spielekiste zurück und halten uns an die Ausleihregeln.
02 Auf dem Schulhof spielen wir ausschließlich mit weichen Softbällen und nehmen Rücksicht.
03 Wir beachten die Regeln für Rollbretter. Wir knoten keine Seile an Rollbretter und ziehen niemanden.
04 Fußball spielen wir nur bei trockenem Wetter. In der 1. Bewegungspause spielen die 1.-3. Klassen auf dem Platz zwischen Haus I und Haus II und die 4.-6. Klassen auf dem Fußballfeld vor Haus I. In der zweiten Bewegungspause spielen alle Klassen auf dem Fußballfeld vor Haus I.
05 Aus Sicherheitsgründen stehen wir nicht auf der Drehscheibe. Wir liegen auch nicht unter ebenjener oder schubsen Kinder von ihr herunter.

III. Sonstiges

01 Im Schulhaus verhalten wir uns ruhig und rücksichtsvoll gegenüber Personen und Schuleigentum.
02 Handys, Smartwatches und andere elektronische Geräte lassen wir auf dem gesamten Schulgelände, dem Weg zur Sporthalle und auf dem Sportplatz ausgeschaltet in unseren Mappen. Wir dürfen sie nur mit Erlaubnis der Lehrer und Lehrerinnen für Unterrichtszwecke oder in Notfällen benutzen. Wenn wir gegen diese Regel verstoßen, müssen unsere Eltern das Gerät aus dem Sekretariat abholen.
03 Fahrräder dürfen wir nur außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der Unterrichtszeit benutzen. Außerdem müssen wir sie aus Sicherheitsgründen auf den Schulhof schieben und dort abstellen. Fahrzeuge, Roller, Skateboards und andere Spielgeräte mit Rollen benutzen wir erst ab 13:30 Uhr. Wir passen dabei auf Fußgänger auf.
04 Auf dem Schulhof werfen und schießen wir aus Sicherheitsgründen keine harten Gegenstände (beispielsweise Kastanien, Schneebälle oder Steine).
05 Gefährliche Gegenstände (beispielsweise Messer, Feuerwerkskörper oder Laserpointer) bringen wir nicht mit in die Schule.
06 Fachräume (Musikraum, NaWi-Raum) betreten wir nur in Absprache mit dem Fachlehrkräften.
07 Wenn wir nicht am Religionsunterricht beziehungsweise am Fachunterricht teilnehmen, gehen wir in die uns zugewiesene Klasse.
08 Wir alle helfen mit, Schulhof, Treppenhäuser, Flure, Klassenräume und Toiletten sauber zu halten.
09 Nach Unterrichtsschluss stellen wir unsere Stühle hoch und beseitigen unsere Abfälle.

  • Wir schicken unser Kind pünktlich und ausgeschlafen zur Schule. Es kann alleine ins Schulhaus gehen.
  • Wir entschuldigen unser Kind bei Krankheit vor Schulbeginn telefonisch im Sekretariat (030/36709510) und entschuldigen es später schriftlich bei der Klassenleitung.
  • Wir sorgen für ein ausgewogenes Frühstück und genügend zuckerfreie Getränke.
  • Unser Kind hat eine Postmappe. Wir schauen regelmäßig hinein und lassen uns Elternbriefe zeigen.
  • Ab der dritten Klasse besitzt unser Kind ein Hausaufgabenheft. Wir unterstützen unser Kind dabei, die Hausaufgaben in ruhiger Atmosphäre zu erledigen und die Schultasche zu packen.
  • Wir erziehen unser Kind zur Selbstständigkeit und ermutigen es, den Schulweg allein oder in der Gruppe mit anderen Kindern zu bewältigen.
  • Wir verstärken positives Verhalten und achten auf einen gewaltfreien, respektvollen Umgang miteinander.
  • Wir wollen Vorbild sein und arbeiten gemeinsam mit dem pädagogischen Personal der Schule an der Erziehung unseres Kindes.
  • Wir zeigen Interesse an den Leistungen und dem Lernverhalten unseres Kindes und beteiligen uns aktiv am Schulleben.

  • Ich komme pünktlich und ausgeschlafen in die Schule.
  • Ich halte die Schulregeln ein.
  • Ich strenge mich an und erledige meine Aufgaben so gut ich kann. Ich frage nach, wenn ich etwas nicht verstehe.
  • Ich schreibe sauber und ordentlich. Ich korrigiere mich durch sauberes Durchstreichen oder sparsames Killern.
  • Ich schreibe Tests und Klassenarbeiten mit dem Füller.
  • Ich frühstücke ruhig im Klassenraum. Dabei sitze ich.
  • Ich trage ab der dritten Klasse meine Hausaufgaben in das Hausaufgabenheft ein.
  • Ich gehe alleine auf die Toilette.
  • Ich verhalte mich so, dass alle Kinder in der Klasse in Ruhe lernen und arbeiten können. Wenn ich mich nicht daran halten kann, werde ich verwarnt.
  • Ich achte auf den Klangstab als Ruhesignal.
  • Ich gehe ehrlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll mit anderen um und achte deren Meinungen und Gefühle.
  • Ich brauche keine Gewalt. Ich habe gelernt, mich mit Worten zu wehren. Wenn ich kämpfe, jemandem drohe, Sachen wegnehme oder kaputt mache, werde ich in den roten Ordner eingetragen.

  • Wir kommen rechtzeitig zu unseren Aufsichten und beginnen pünktlich mit dem Unterricht.
  • Wir fördern selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen. Wir unterstützen die Kinder bei ihrem individuellen Lernprozess.
  • Wir schicken die Kinder einzeln auf die Toilette.
  • Wir erziehen die Kinder zu sorgfältigem Schreiben. Wir achten auf Sauberkeit beim Schriftbild und angemessene Korrektur durch einfaches Durchstreichen oder sparsames Killern.
  • Wir achten darauf, dass Klassenarbeiten und Tests mit dem Füller geschrieben werden, nicht mit Radierstift oder Bleistift.
  • Wir sorgen für eine ruhige und angenehme Atmosphäre im Klassenraum. Wir verstärken erwünschtes Verhalten durch Lob und ahnden Fehlverhalten durch im Team abgesprochene Erziehungsmaßnahmen.
  • Unser Ruhesignal ist der Klangstab.
  • Die Frühstückspause findet gemeinsam im Klassenraum statt. Die Kinder sitzen.
  • Um Regelverstöße sichtbar zu machen, arbeiten wir mit gelben und roten Karten. Bei Schwierigkeiten suchen wir das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.
  • Wir sorgen für einen regelmäßigen Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus und informieren regelmäßig über Lernprozesse und Verhalten der Kinder.
  • Wir nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.

Krankheit

Falls ihr Kind krank ist, rufen Sie bitte morgens vor dem Unterricht (bis 7:50 Uhr) des 1. Fehltages im Sekretariat der Schule an (Tel. 36709510) und entschuldigen Ihr Kind. Ab dem 3. Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung (z.B. per Mail an die Klassenleitung) von Ihnen vorliegen.

Bei der Rückkehr Ihres Kindes in die Schule geben Sie ihm bitte eine schriftliche Erklärung mit, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (z. B. Krankheit) ergeben. Dieses gilt entsprechend auch für einzelne Fehlstunden. Die Fehlzeit ist unentschuldigt, wenn der Grund nicht anerkannt wird oder die Mitteilung des Grundes für die Fehlzeit verspätet eintrifft.

Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen beim Schulamt zu melden. Wenn Ihr Kind über Probleme in der Schule klagt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig und vertrauensvoll an die Klassenleitung, damit Ihr Kind die Schule nicht meidet und unentschuldigt fehlt.

Beurlaubung

Private Termine dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche.

Beurlaubungen sieht der Gesetzgeber nur noch in besonders begründeten Fällen vor und sind direkt vor und nach den Ferien grundsätzlich nicht gestattet. Für Ausnahmefälle müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt, da ihr Kind schulpflichtig ist (siehe § 41  ff. des Berliner Schulgesetzes). Dieser muss mit Begründung schriftlich an den/die Klassenlehrer/-in gestellt werden. Bezüglich eines Zeitraums von maximal drei Tagen entscheidet  der/die Klassenlehrer/-in über eine Genehmigung. Ab vier Tagen – sowie ab dem ersten Tag vor und/oder nach den Ferien – kann der/die Klassenlehrer/-in je nach Sachlage den Antrag befürworten. Anschließend muss der Antrag der Schulleitung zur abschließenden Genehmigung vorgelegt werden. Eine Befürwortung oder Ablehnung des Antrages erhalten Sie von der Schulleitung schriftlich.

Wir bitten Sie eindringlich diese Vorgaben einzuhalten, da sie vor allen
Dingen dem Schutz und der Sicherheit Ihres Kindes dienen!

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